Das Aufgabengebiet eines Steuerberaters ist umfassend und abwechslungsreich. Unser Beratungsschwerpunkt reicht von Privatmandaten und Kleinunternehmern bis hin zu großen mittelständischen Unternehmen. Einen besonderen Beratungsschwerpunkt stellen die Land- und Forstwirte sowie das internationale Steuerrecht dar. Neben vielen anderen Aufgabenbereichen kümmern wir uns insbesondere um
- Steuererklärungen
- Gewinnermittlungen
- Jahresabschlüsse
- Mitwirkung bei Betriebsprüfungen
- Rechtsbehelfe
- Klageverfahren bei Finanzgerichten/beim Bundesfinanzhof
- Beratung zur Senkung der Steuerbelastung
- Steuerbelastungsvergleiche bei verschiedenen Rechtsformen und Begleitung von erforderlichen Maßnahmen
- Steuerplanungen aller Art
- Beratung bei Steuerbegünstigungen und Investitionshilfen
- Beratung bei Übertragungen von Vermögen
- Beratung bei der Unternehmensnachfolge